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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden die älter sind als 15 Jahre

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden die jünger sind als 16 Jahre

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung des WakePark Triolago zwischen der WakePark-Triolago (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung des WakePark Triolago zwischen der WakePark-Triolago (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.

BENUTZUNG DES WAKEPARK TRIOLAGO UND HAFTUNG DES KUNDEN

Die Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe auch Hinweistafeln im Startbereich). Die Benutzung der Anlage inkl. aller Hindernisse (Schanzen, Slider etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf einer Karte oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.

Jeder Kunde versichert, dass er körperlich gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist und frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Weisungen des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarten oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten verlieren damit ihre Gültigkeit. Daraus bestehende Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.

Das Mindestalter für die Benutzung liegt bei 8 Jahren. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe. Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer genauestens auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.

  • Die Hindernisse dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden
  • Wasserstarts sind generell verboten, bei vorübergehendem oder dauerhaftem Stillstand der Liftanlagen hat sich der Fahrer ohne Aufforderung unverzüglich vom Seil zu entfernen
  • Das Befahren der Hindernisse und Rampen mit geliehenen Wakeboards (abgesehen von Obstacle Boards), Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug der Fahrkarte
  • Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt
  • Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen

BENUTZUNG DES WAKEPARK TRIOLAGO UND HAFTUNG DES KUNDEN

Die Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe auch Hinweistafeln im Startbereich). Die Benutzung der Anlage inkl. aller Hindernisse (Schanzen, Slider etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf einer Karte oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich.

Jeder Kunde versichert, dass er körperlich gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist und frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Weisungen des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarten oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten verlieren damit ihre Gültigkeit. Daraus bestehende Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden.

Das Mindestalter für die Benutzung liegt bei 8 Jahren. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe. Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer genauestens auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.

  • Die Hindernisse dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden
  • Wasserstarts sind generell verboten, bei vorübergehendem oder dauerhaftem Stillstand der Liftanlagen hat sich der Fahrer ohne Aufforderung unverzüglich vom Seil zu entfernen
  • Das Befahren der Hindernisse und Rampen mit geliehenen Wakeboards (abgesehen von Obstacle Boards), Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug der Fahrkarte
  • Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt
  • Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen

HAFTUNG DES BETREIBERS

Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt.
Für Ausrüstungsgegenstände und Wertsachen, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).

HAFTUNG DES BETREIBERS

Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt.
Für Ausrüstungsgegenstände und Wertsachen, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).

LEISTUNG

Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.wakepark-triolago.de einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas anderes vereinbart ist. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.

LEISTUNG

Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.wakepark-triolago.de einsehbaren Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas anderes vereinbart ist. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.

GESCHWINDIGKEIT IM ÖFFENTLICHEN BETRIEB

Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.

GESCHWINDIGKEIT IM ÖFFENTLICHEN BETRIEB

Der Betreiber legt die Geschwindigkeit im öffentlichen Betrieb in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.

PREISE

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

PREISE

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

STUNDEN- UND TAGESKARTEN

Stundenkarten gelten vom Zeitpunkt des Fahrtbeginns an. Für Stunden- und Tageskarten gilt bei Verlust kein Ersatz. Tageskarten gelten während der regulären Öffnungszeiten der Seilbahn nur am Tag des Erwerbs unabhängig vom tatsächlichen Fahrtbeginn. Karten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Seilbahnkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen. Beim Erwerb von ermäßigten Karten ist ein Personalausweis/ Truppenausweis bei Bezahlung vorzulegen. Ohne gültigen Ausweis kann keine ermäßigte Karte erworben werden. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn der Verdacht besteht, dass Kunden oder Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen stehen.

STUNDEN- UND TAGESKARTEN

Stundenkarten gelten vom Zeitpunkt des Fahrtbeginns an. Für Stunden- und Tageskarten gilt bei Verlust kein Ersatz. Tageskarten gelten während der regulären Öffnungszeiten der Seilbahn nur am Tag des Erwerbs unabhängig vom tatsächlichen Fahrtbeginn. Karten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Seilbahnkarten berechtigen nur zur Benutzung der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen. Beim Erwerb von ermäßigten Karten ist ein Personalausweis/ Truppenausweis bei Bezahlung vorzulegen. Ohne gültigen Ausweis kann keine ermäßigte Karte erworben werden. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn der Verdacht besteht, dass Kunden oder Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen stehen.

JAHRESKARTEN

Jahreskarten gelten ein Jahr ab kauf und sind nicht übertragbar. Nach Ablauf von 365 Tagen (unabhängig davon ob geöffnet ist oder nicht) verliert die Jahreskarte ihre Gültigkeit.  Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist – auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers – ausgeschlossen. Die Jahreskarten gelten nur während des öffentlichen Betriebs (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt etc. können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.

JAHRESKARTEN

Jahreskarten gelten ein Jahr ab kauf und sind nicht übertragbar. Nach Ablauf von 365 Tagen (unabhängig davon ob geöffnet ist oder nicht) verliert die Jahreskarte ihre Gültigkeit.  Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist – auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers – ausgeschlossen. Die Jahreskarten gelten nur während des öffentlichen Betriebs (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt etc. können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.

VERLEIHMATERIAL

Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Wakeskates , Wakeboards oder Anzüge können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (siehe Preise). Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen.

VERLEIHMATERIAL

Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Wakeskates , Wakeboards oder Anzüge können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (siehe Preise). Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen.

LIFTRESERVIERUNGEN UND BETREIBERVORBEHALTE

Die Reservierung eines Lifts ist erst verbindlich, wenn die gesamte Zahlung eingegangen oder ausgehändigt worden ist. Stornierungen bis 2 Wochen vor dem Termin werden mit einer Stornogebühr von 50 % der Anzahlung pro Termin berechnet. Danach wird die gesamte Anzahlung einbehalten.

LIFTRESERVIERUNGEN UND BETREIBERVORBEHALTE

Die Reservierung eines Lifts ist erst verbindlich, wenn die gesamte Zahlung eingegangen oder ausgehändigt worden ist. Stornierungen bis 2 Wochen vor dem Termin werden mit einer Stornogebühr von 50 % der Anzahlung pro Termin berechnet. Danach wird die gesamte Anzahlung einbehalten.

RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG / UMBUCHUNG DURCH DEN BETREIBER

Der Betreiber kann die Benutzung aller Anlagen des WakePark Triolago absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.

RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG / UMBUCHUNG DURCH DEN BETREIBER

Der Betreiber kann die Benutzung aller Anlagen des WakePark Triolago absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.